Schulsozialarbeit

Liebe Eltern,

da ich mich dazu entschieden habe, neue Wege zu beschreiten, möchte ich mich hiermit gerne von allen verabschieden und mich herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken.

Meine Nachfolgerin wird Frau Ebrar Edogan sein, die Sie dann nach den Herbstferien jeweils montags und mittwochs in der Schule antreffen können.

Alles Liebe

Gabriele Stern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einen Teil der Schulsozialarbeit, stellt die Beratung und Unterstützung der Eltern bei der Antragsstellung von Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) dar.

Anspruch auf Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe haben Eltern, die folgende Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II ( Hartz 4 oder ergänzende/aufstockende Hartz 4- Leistungen)
  • Sozialgeld oder Sozialhilfe
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

 

Zu den möglichen Bildungs- und Teilhabeleistungen gehören:

  • Lernförderung in Form von Kursen und Nachhilfestunden. Voraussetzung ist eine Bestätigung der Schule.
  • Persönlicher Schulbedarf für Schulmaterial
  • Mittagessen in der OGS (und Kita)
  • Eintägige Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten und Kita- Fahrten (für Geschwister- Kinder)
  • Kulturelle Angebote oder Angebote aus Sport und Freizeit, wie z. B. Sportvereine, Musikschule etc., werden bis zu 15 Euro monatlich gefördert. Für Ferienfreizeiten können die 15 Euro über das Jahr hinweg monatlich angespart werden.
  • Schülerbeförderung