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Einen Teil der Schulsozialarbeit, stellt die Beratung und Unterstützung der Eltern bei der Antragsstellung von Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) dar.
Anspruch auf Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe haben Eltern, die folgende Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II ( Hartz 4 oder ergänzende/aufstockende Hartz 4- Leistungen)
- Sozialgeld oder Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Zu den möglichen Bildungs- und Teilhabeleistungen gehören:
- Lernförderung in Form von Kursen und Nachhilfestunden. Voraussetzung ist eine Bestätigung der Schule.
- Persönlicher Schulbedarf für Schulmaterial
- Mittagessen in der OGS (und Kita)
- Eintägige Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten und Kita- Fahrten (für Geschwister- Kinder)
- Kulturelle Angebote oder Angebote aus Sport und Freizeit, wie z. B. Sportvereine, Musikschule etc., werden bis zu 15 Euro monatlich gefördert. Für Ferienfreizeiten können die 15 Euro über das Jahr hinweg monatlich angespart werden.
- Schülerbeförderung