Verbindliche Vorgaben

Verbindliche Vorgaben für das Lernen auf Distanz:

  • Können Schüler*innen die Voraussetzungen für die Teilnahme am Unterricht während eines Infektionsgeschehens nicht erfüllen, so wird die Schulpflicht durch das Lernen auf Distanz abgedeckt. Unterrichtsmaterial ist von Seiten der Schule verbindlich zu Verfügung zu stellen. Von Seiten des Elternhauses bzw. entsprechender Betreuungsinstanz ist das Material den SchülerInnen zugängig zu machen.

„Die Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme am Distanzunterricht im gleichen Maße wie beim Präsenzunterricht verpflichtet.“ (Handreichung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW)

  • Das Lernen auf Distanz ist ein von Schule begleitetes Lernen auf der Grundlage des individuellen Förderbedarfs.
  • IntegrationshelferInnen können evtl. nach Abklärung durch die Eltern mit dem Leistungsträger, beim Lernen auf Distanz auch zuhause eingesetzt werden. Der Träger entscheidet auf Nachfrage der Eltern über den Einsatz.

„Die zur Teilhabe an Bildung … einzusetzenden Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter können auch im häuslichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler unterstützen. Bei der Entscheidung des Leistungserbringers über den Einsatz im häuslichen Umfeld sind die Eltern der Schüler einzubeziehen.“ (Handreichung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW)

  • Eine Rückmeldung durch die Eltern ist für eine weitere pädagogische/ didaktische Förderung im Lernen auf Distanz erforderlich. Der Austausch mit den Eltern erfolgt auf unterschiedlichen Wegen. Besteht die Möglichkeit des digitalen Austauschs nicht, so erfolgt eine Rücksprache am Telefon.

Das bedeutet ganz einfach:

Lernen auf Distanz bedeutet also, dass die Schule euch weiterhin unterrichtet, auch wenn ihr – wie bei einer erhöhten Infektionsgefahr wie bei Corona – nicht selbst zur Schule kommen dürft.

In einem solchen Fall werden euch Materialien zum Lernen für Zuhause zu Verfügung gestellt. Die Materialien bekommt ihr sowohl in der Schule als auch – soweit das möglich ist – digital.

Natürlich müssen wir dafür im Austausch bleiben, damit wir Lehrer wissen, dass ihr eure Aufgaben auch gemacht habt oder ob es Schwierigkeiten gab. Wenn ihr vom Lernen auf Distanz betroffen seid, weil ihr wegen eines Infektionsgeschehens nicht in die Schule kommen könnt, dann werden wir mit euch das Vorgehen genau besprechen.